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Hallo zusammen,
irgendwie komme ich mit der neuen VAT Regelung seit dem 1.7. nicht ganz klar. Ich habe ein paar CDs in UK gekauft (61,94GBP Warenwert + 12,90GBP Versand = 74,84GBP) worauf Discogs mir bereits VAT in Höhe von 14,23GBP berechnet hat. Entspricht so ziemlich den 19% Umsatzsteuer. Heute konnte ich das Paket bei der Postfiliale abholen und noch einmal 13,78€ Abgaben (ziemlich genau 19% auf den Warenwert) bezahlen. Ist das richtig, dass man zweimal zur Kasse gebeten wird oder bekommt man den Discogs Anteil irgendwie wieder? Ich bin Privatmann und kann daher nichts mit Umsatzsteuer regeln.
VG
Harald -
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Das hätte der Verkäufer wohl richtig deklarieren müssen. Hast du in der Filiale nicht die Rechnung vorgezeigt, dort müsste die Steuer ja ausgewiesen sein? -
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Natürlich hab ich denen die Rechnung gezeigt aber die kennen ja noch nicht mal den Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer :-(
Einr Rechnung mit ausgewiesener VAT war am Paket zugänglich. Auf der aufgeklebten Zollinhaltserklärung war nur der Warenwert angegeben. Ich denke der Zoll hat sich die Rechnung nicht angeschaut. -
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Dann würde ich mal beim Zoll anrufen -
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Wohl eher bei der Post, denn die haben jetzt doppelt kassiert - was sie nicht machen dürften. -
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Was mich noch wundert:
Was ist mit den 6 Euro Gebühr die die Post dafür kassiert? -
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30 Euro mehr für CDs um ca 70 Euro ist schon happig, aber kein Wunder, warum in UK keiner mehr einkaufen will, wenn´s so weiter geht, wird der Online-Markt irgendwann zusammen brechen, &man ist wieder angelangt in der zeit vor 30 Jahren, wo jeder in seinem eigenen Land eingekauft hat! -
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Brian_Damager
Das hätte der Verkäufer wohl richtig deklarieren müssen.
Der Verkäufer ist da unschuldig. Discogs hat es verpennt, rechtzeitig eine sogenannte IOSS-Nummer zu beantragen. Die würde der Verkäufer dann bei dem Versandunternehmen seiner Wahl elektronisch ankündigen und der deutsche Zoll könnte die dann digital auslesen. Dass der Zoll bei jeder Sendung die Rechnung anschaut, ist ja einigermaßen utopisch... -
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faterror
Wohl eher bei der Post
Die Post wird die UsSt. ja auch an den Zoll abführen.
Daher der Gedanke beim Zoll anzurufen...
zudem ob die Callcenter Agenten der Post einem da weiterhelfen können/werden ;) -
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FolderolDeRiddle
Dass der Zoll bei jeder Sendung die Rechnung anschaut, ist ja einigermaßen utopisch...
Müsste aber theoretisch dessen Aufgabe sein... -
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gagamusic
Die Post wird die UsSt. ja auch an den Zoll abführen.
Daher der Gedanke beim Zoll anzurufen...
zudem ob die Callcenter Agenten der Post einem da weiterhelfen können/werden ;)
Njor, deswegen muss die Post sich auch das Geld beim Zoll zurückholen.
Unwahrscheinlich dass der Zoll sagt: Wir überspringen den "Mittelsmann" und zahlen die Kohle so zurück.
Aber auch nicht unmöglich.... aktuell sieht eh noch keiner durch. -
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faterror
Wohl eher bei der Post, denn die haben jetzt doppelt kassiert - was sie nicht machen dürften.
faterror
Was mich noch wundert:
Was ist mit den 6 Euro Gebühr die die Post dafür kassiert?
Die Post kassiert das, was der Zoll ausgerechnet hat, legt den Betrag vor und kassiert dafür pauschal 6€ Bearbeitungsgebühr. Andere kassieren dafür zum Teil deutlich mehr. -
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F56
Bearbeitungsgebühr.
That´s right, ist in etwa wie früher "per Nachnahme", benutzt das noch wer? Hatte vor einigen Jahren mal einen Verkauf einer Billig-7", Käuferin wollte erst mit Paypal zahlen, dann hätt sie gern mit Nachnahme bezahlt! daß die ganze Arbeit der Verkäufer hat, &das ganze Geld die Post kassiert, checkt ein Käufer ja nicht (oder selten)! -
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F56
Die Post kassiert das, was der Zoll ausgerechnet hat, legt den Betrag vor und kassiert dafür pauschal 6€ Bearbeitungsgebühr. Andere kassieren dafür zum Teil deutlich mehr.
... die Post kassiert die 6 Euro vom Empfänger.
Was ist damit iert? Wieso wurden die nicht kassiert in diesem Fall?
Das ist die Frage. -
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faterror
F56Die Post kassiert das, was der Zoll ausgerechnet hat, legt den Betrag vor und kassiert dafür pauschal 6€ Bearbeitungsgebühr. Andere kassieren dafür zum Teil deutlich mehr.
... die Post kassiert die 6 Euro vom Empfänger.
Was ist damit iert? Wieso wurden die nicht kassiert in diesem Fall?
Das ist die Frage.
Sicher, dass die nicht kassiert wurden? Ansonsten: Ich hab keine Ahnung. -
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Die Rechnung(z.B. Paypal) an den Zoll faxen(dafür kann ein Fax echt noch gut sein in der heutigen Zeit!) oder eine Email mit Screenshot an das Zollamt , dann die Zollgebühren überweisen und prompt wird das Paket weitergeleitet!
Oder man wird selbst beim Zoll vorstellig und holt das Paket ab.
Damit spart man sich die Post als Mittelsmann bei der Verzollung und somit auch die Gebühren!
Kommt mir sowieso spanisch vor die ganze Abkassiererei von Gebühren ,scheint modern und leicht geworden zu sein, aber im EM Finale stehen ja die Italiener und nicht die Spanier... :)) -
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F56
Sicher, dass die nicht kassiert wurden? Ansonsten: Ich hab keine Ahnung
yep, wurden nicht kassiert. Frag mich morgen mal durch was man da machen muss/kann um die zu viel gezahlte VAT erstattet zu bekommen. Halte euch auf dem Laufenden.
Meine Quintessenz. Ich kauf nur noch in EU-Ländern und verkaufe auch nur noch dahin.
Wahrscheinlich ist bei den ganzen Discogs-Gebühren+ Discogs-MwSt + PayPal Gebühren eh bald besser sich auf den Flohmarkt zu stellen.
VG
Harald -
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Hab heute morgen erst einmal den Abgabenbescheid angefordert, um zu sehen wofür ich da genau bezahlt habe und wogegen ich Einspruch erheben kann. Kann man hier beantragen.
Bis 150 Warenwert muss man den Bescheid anfordern. Bei über 150€ Warenwert liegt der dem Paket bei. -
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Ich hab das Gefuehl bei Lieferungen aus UK ist der Zoll besonders kleinlich. Habe am selben Tag 2 Pakete bekommen: eins aus Japan, eins aus UK, ungefaehr selber declared value (rd. 25 EURO). Bei UK Lieferung wurde was faellig (plus 6 EURO Gebuehr), bei der Japan Lieferung nicht... -
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so isses.
pinkindustries
30 Euro mehr für CDs um ca 70 Euro ist schon happig, aber kein Wunder, warum in UK keiner mehr einkaufen will, wenn´s so weiter geht, wird der Online-Markt irgendwann zusammen brechen, &man ist wieder angelangt in der zeit vor 30 Jahren, wo jeder in seinem eigenen Land eingekauft hat! -
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Das Problem liegt wohl daran das die Post als einziges Versandunternehmen automatisiert machen darf und das auch macht, alle anderen müssen damit beauftragt werden. Die Post handelt also in dem Sinne für Kunden und Zoll. Da sie aber nicht weiss das Discogs die Einfuhrumsatzsteuer schon eingetrieben hat iert das eben zum zweiten mal.
Die Schwierigkeit wird sein dem Zoll gegenüber zu beweisen das für die selbe Sendung zweimal Zoll bezahlt wurde - dafür bräuchte man den Beleg das Discogs die Einfuhrumsatzsteuer für eben diese Sendung bereits abgeführt hat. -
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niceandnicer
Die Schwierigkeit wird sein dem Zoll gegenüber zu beweisen das für die selbe Sendung zweimal Zoll bezahlt wurde - dafür bräuchte man den Beleg das Discogs die Einfuhrumsatzsteuer für eben diese Sendung bereits abgeführt hat.
gab es da nicht mal so einen vermerk für Australien?
ich glaube da stand dann was von Tax paid und eine längere Nummer (~discogs steuer-nr.) dazu?
irgendwie muß man doch als VK eine möglichkeit haben, zu vermerken das der K die VAT schon bezahlt hat? -
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recordsurfer
irgendwie muss man doch als VK eine Möglichkeit haben zu vermerken, dass der K die VAT schon bezahlt hat?
Das Geheimnis heißt IOSS-Nummer. Discogs hat die offensichtlich noch nicht. Und es ist auch noch nicht klar, welche Versandfirmen diese (elektronische) Zollvoranmeldung unterstützen (werden). -
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FolderolDeRiddle
Das Geheimnis heißt IOSS-Nummer. Discogs hat die offensichtlich noch nicht. Und es ist auch noch nicht klar, welche Versandfirmen diese (elektronische) Zollvoranmeldung unterstützen (werden).
Wenn das so ist, warum darf Discogs den hier sozusagen Inkasso für den deutschen Zoll machen? Ist da überhaupt sichergestellt das Discogs die vereinnahmten Abgaben abführt? -
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Wenn ich das hier richtig lese, würde ich sagen man hat einen Anspruch auf Rückzahlung der Zollabgaben durch Discogs, den nur wenn sie eine IOSS Nummer haben und es entstprechend anmelden dürfen sie die Abgaben erheben. Mit dem erheben der Abgaben sind die Waren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, muss man diese dann trotzdem zahlen liegt der Fehler bei Discogs und nicht bei der Post/dem Zoll etc.
https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Neuerungen-eCommerce/neuerungen-ecommerce_node.html;jsessionid=B07CDDEA839079EC93B28A270E2FECF3.internet402#doc383858bodyText1 -
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mir geht es eigentlich darum, ob ich bereits bezahlte VAT auf einer sendung nach UK deklarieren kann? -
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recordsurfer
mir geht es eigentlich darum, ob ich bereits bezahlte VAT auf einer sendung nach UK deklarieren kann?
Hä? Bist du Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller? Du bezahlst aber zumindest bei Einfuhr in die EU keine VAT, sondern Einfuhrumsatzsteuer.
Wenn du in ein EU Drittland verkaufst dann erfolgt die Ust/VAT frei, d.h. deine Rechnung ist Netto - die Rechnung für die Ust/VAT/Einfuhrumsatzsteuer kommt dann vom Zoll oder wie hier dann von Discogs. -
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niceandnicer
Bist du Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller?
ich bin wohl rechnungssteller, möchte aber auch, das der empfänger der platte (in UK) dann nicht nochmal zahlen muß. oder wissen die dort, das die VAT bereits bezahlt wurde? -
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recordsurfer
niceandnicerBist du Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller?
ich bin wohl rechnungssteller, möchte aber auch, das der empfänger der platte (in UK) dann nicht nochmal zahlen muß. oder wissen die dort, das die VAT bereits bezahlt wurde?
Du hast dann mit der VAT nichts zu tun, es könnte sogar schädlich sein wenn du diese berechnest weil der Zoll im UK dann evtl. von einem höherem Warenwert ausgeht.
Die VAT/Einfuhrumsatzsteuer wird ja lokal erhoben, bzw. von Discogs. Was du machen könntest wäre der Rechnung einen Zettel beilegen in dem du den Umstand erklärst evtl. mit Ausdruck der entsprechenden Discogs (Ab) Rechnung für die Sendung.
Die VAT ist erst bezahlt wenn sie bei der Behörde angekommen ist bzw. wenn die Behörde auch weiss bei wem sie das Geld eintreiben kann/soll. Das zu erklären liegt in der Verantwortung von Discogs. -
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recordsurfer
ich bin wohl rechnungssteller, möchte aber auch, das der empfänger der platte (in UK) dann nicht nochmal zahlen muß. oder wissen die dort, das die VAT bereits bezahlt wurde?
Hatte jetzt auch eine nach UK- hab dann wie bei Australien n'Zettel vorne draufgeklebt VAT bezahlt-Rechnung innen !
Hoffe das klappt so ! -
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depechedisco
Hatte jetzt auch eine nach UK- hab dann wie bei Australien n'Zettel vorne draufgeklebt VAT bezahlt-Rechnung innen !
Hoffe das klappt so !
Du hättest eigentlich die VAT-ID von discogs (!) aussen am Paket auf dem Shipping Label angeben müssen, mit dem Vermerk "VAT paid".
Ich nutze zum Beispiel:
"VAT paid: Discogs UK VAT ID: GB375197855"
bzw. bei einem Ebay-Verkauf:
( GB 365 6085 76 Code:Paid ) -
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dimension7records
"VAT paid: Discogs UK VAT ID: GB375197855"
kann man das auf dem "zoll-abschnitt" einfügen vor dem ausdruck oder per hand ergänzen? -
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im "Zoll-Anschnitt" gibt es ja leider kein Freitext Feld...
Ich setze das immer in die zweite Adresszeile, direkt unter dem Namen des Käufers.
Mache ich seit 1. Januar so mit allen UK-Käufern und bisher hat es reibungslos geklappt.
Meines Wissens gibt es (bislang) auch noch nirgendwo eine verbindliche Aussage darüber wie & wo die Info zu stehen hat... -
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dimension7records
Du hättest eigentlich die VAT-ID von discogs (!) aussen am Paket auf dem Shipping Label angeben müssen, mit dem Vermerk "VAT paid".
Ich nutze zum Beispiel:
"VAT paid: Discogs UK VAT ID: GB375197855"
bzw. bei einem Ebay-Verkauf:
( GB 365 6085 76 Code:Paid )
Ahh o.k hatte halt diese Nr, genommen 300013652135 VAT paid...
nächtses mal nehm ich GB code ..Danke -
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Die 3000 1365 2135 ist die ABN Nummer von discogs
ABN = Australian Business Number
die brauchst du um bei australischen Käufern anzugeben dass die GST schon über discogs bezahlt ist
(GST = goods and services tax)
Es gibt auch noch die NZBN (New Zealand Business Number) -
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dimension7records
Die 3000 1365 2135 ist die ABN Nummer von discogs
ABN = Australian Business Number
Correct, mein Fehler- denke oder hoffe das es trotzdem klappt! -
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depechedisco
hoffe das es trotzdem klappt!
Ich hatte bisher eigentlich den Eindruck dass der englische Zoll nicht wirklich kontrolliert bzw. auch gar kein Personal dafür hätte. Auch diverse Diskussionen im Hauptforum mit englischen Händlern/Käufern haben den Eindruck nur verstärkt ;-)
Ich habe monatelang alle discogs-Bestellungen mit der eBay-Nummer versehen (weil discogs da noch keine UK Nummer hatte) und die sind alle problemlos durchgegangen :-) -
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Gibt es diese Nummern jetzt für jedes Drittland? Und wo findet man die Nummern? -
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niceandnicer
Gibt es diese Nummern jetzt für jedes Drittland? Und wo findet man die Nummern?
Nein, bisher nur für Australien, Neuseeland und UK. -
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niceandnicer
Gibt es diese Nummern jetzt für jedes Drittland? Und wo findet man die Nummern?
Nein, natürlich nicht für JEDES Drittland ... nur für diejenigen bei denen discogs selbst für den Einzug & Weitergabe von VAT oder GST verantwortlich ist.
Die Nummern findest du wenn du auf einer Order Page den Button "print" anklickst (links neben Archive / Cancel etc.).
Dann erstellt discogs ein pdf. mit allen relevanten Informationen / Adressen / tax & VAT Nummern etc.
Bislang findest du dort:
Discogs Tax ID Numbers
Discogs OSS VAT ID: NL855284213B01
Discogs IOSS VAT ID: Coming soon
Discogs UK VAT ID: GB375197855
Discogs ABN: 3000 1365 2135
Discogs NZBN: 131-929-986 -
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Super Danke. Was man alles wissen muss...... -
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niceandnicer
Was man alles wissen muss......
Tja, die guten alten Zeiten als man eine Platte international verkaufen konnte und dafür nur den Empfänger draufschreiben & eine mit Butter eingeschmierte Briefmarke aufkleben musste sind leider vorbei ;-))) -
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dimension7records
Tja, die guten alten Zeiten als man eine Platte international verkaufen konnte und dafür nur den Empfänger draufschreiben & eine mit Butter eingeschmierte Briefmarke aufkleben musste sind leider vorbei ;-)))
Wenn es nur das wäre :-) -
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Ich empfehle, bei Discogs zu reklamieren, denn ohne IOSS VAT ID wird beim Zoll eine Reklamation sehr wahrscheinlich nicht möglich sein. -
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SynthLover
Ich empfehle, bei Discogs zu reklamieren, denn ohne IOSS VAT ID wird beim Zoll eine Reklamation sehr wahrscheinlich nicht möglich sein.
warum? die IOSS Nummer dient doch lediglich dem Zoll als Erleichterung seiner Aufgabe. Anhand einer Rechnung sollte dem Zoll die doppelte Steuerabfuhr ersichtlich sein. -
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gagamusic
warum? die IOSS Nummer dient doch lediglich dem Zoll als Erleichterung seiner Aufgabe. Anhand einer Rechnung sollte dem Zoll die doppelte Steuerabfuhr ersichtlich sein.
Weil:
"Im Falle einer ungültigen oder fehlenden IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ist die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu entrichten"
"Wenn die in einer Zollanmeldung angegebene IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ungültig oder gar nicht angegeben ist, kann die Einfuhrregelung nicht in Anspruch genommen werden und es kann keine Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr gewährt werden. Die Zollbehörden erheben in diesem Fall die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr"
"Für die Nennung einer gültigen IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ist der Lieferer oder die elektronische Schnittstelle verantwortlich."
Quelle:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/system/files/2020-12/vatecommerceexplanatory_28102020_de.pdf
Allerdings:
"Falls bei der ursprünglichen Übermittlung der IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ein Fehler aufgetreten sein sollte, kann der Anmelder jedoch immer noch die Zollanmeldung ändern, wenn er über die korrekte IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verfügt."
Die IOSS VAT ID ist aber nicht bekannt.
(Ohne Nummer immer Kummer.)
*) elektronische Schnittstelle = Online-Marktplatz -
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gagamusic
warum? die IOSS Nummer dient doch lediglich dem Zoll als Erleichterung seiner Aufgabe. Anhand einer Rechnung sollte dem Zoll die doppelte Steuerabfuhr ersichtlich sein.
Mit der fehlenden Nummer ist es eben nicht ersichtlich und wenn ich es richtig verstanden habe ist diese Nummer ja auch nicht verpflichtend. Somit meldet Discogs aktuell die Steuern nicht an und warum sollten sie diese in der Zukunft nachträglich bezahlen - es sind dann ja keine Steuern mehr offen weil die Käufer sleber bezahlt haben. -
Thokeitapes edited over 4 years ago
Falscher Thread -
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gagamusic
weil sie es müssen ;)
Genau das ist es ja sie müssen nicht wenn die Steuer schon vom Käufer direkt bezahlt wurde und sie an dem System gar nicht teilnehmen (Keine IOSS Nummer). Den die Teilnahme an dem System ist nicht verpflichtend.
Der Zoll weiss gar nicht das Discogs momentan die Steuern für Sendungen nach DE einsammelt. -
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niceandnicer
Den die Teilnahme an dem System ist nicht verpflichtend.
wenn Discogs nicht am IOSS teilnimmt, müsste Discogs in jedem EU Land steuerlich registriert sein und für jedes EU Land eine Steuer-ID bereitstellen. -
niceandnicer edited over 4 years ago
gagamusic
wenn Discogs nicht am IOSS teilnimmt, müsste Discogs in jedem EU Land steuerlich registriert sein und für jedes EU Land eine Steuer-ID bereitstellen.
Discogs ist ein europäisches Unternehmen, ich wüsste nicht das sich europäische Unternehmen in jeden Land steuerlich registrieren lassen müssen. Deine nationale Steuer ID reicht.
Aktuell nimmt Discogs auf jedem Fall nicht am IOSS teil, sonst würde es wohl die Nummer geben.
Discogs ist ja vor allem nicht der Steuerschuldner wenn es um die EuSt geht, das ist und bleibt der Käufer.
Siehe:
Was sind die Vorteile der IOSS?
Die IOSS erleichtert die Erhebung, Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer für Verkäufer, die Fernverkäufe von importierten Waren an Käufer in der EU tätigen. Die IOSS erleichtert den Prozess auch für den Käufer, der erst zum Zeitpunkt des Kaufs zur Zahlung gebeten und daher bei der Lieferung nicht von versteckten Gebühren überrascht wird. Ist der Verkäufer nicht bei der IOSS registriert, muss der Käufer die Mehrwertsteuer und gewöhnlich eine Zollgebühr zahlen, die vom Transportunternehmen zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in die EU erhoben wird. -
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niceandnicer
Discogs ist ein europäisches Unternehmen, ich wüsste nicht das sich europäische Unternehmen in jeden Land steuerlich registrieren lassen müssen. Deine nationale Steuer ID reicht.
Hi,
das hat sich leider zum 1.7.2021 geändert.
Wenn ich mit meinem Laden nicht am OSS teilnehme, muss ich mich in jedem EU Land, in das ich verkaufen möchte, steuerlich registrieren lassen...
So wird es Discogs ebenfalls ergehen. Discogs ist wohl immer noch als US Unternehmen anzusehen. -
niceandnicer edited over 4 years ago
gagamusic
Discogs ist wohl immer noch als US Unternehmen anzusehen.
Discogs das die Rechnungen in Europa stellt ist ein niedeländisches Unternehmen, fimiert in den Niederlanden unter Discogs B.V.
Discogs.com
Korte Leidsedwarsstraat 12
1017RC Amsterdam
The Netherlands
KVK 63544962
Discogs VAT Identification Number: NL855284213B01 -
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dimension7records
Leider falsch, wie kommst denn darauf?
Weil die Rechnungen von Discogs B.V. gestellt werden mit niederländischer VAT Nummer. Und der Zusatz B.V. lässt eigentlich nichts anders zu wie = holländisches Unternehmen. Die B.V. entspricht der deutschen GmbH und heisst "Besloten Vennootschap"
Ist ja z.B. beim Amazon auch nicht anders, das ist hier in Europa ein Luxemburger Unternehmen. -
dimension7records edited over 4 years ago
Ich gehe eigentlich davon aus, dass discogs sowohl eine OSS wie auch eine IOSS Nummer braucht.
Die OSS Anmeldung für ihre eigenen Umsätze (= Verkaufsgebühren von EU-Verkäufern) um dafür die VAT / MWS an die jeweiligen EU - Staaten zu zahlen.
Dafür haben sie die holländische VAT Nummer und sind in den Niederlanden beim OSS angemeldet.
Diese Nummer taucht natürlich nicht explizit als OSS Nummer auf den Order-/Rechnungsausdrucken auf weil sie diesem Kontext nicht relevant ist.
Die IOSS Nummer brauchen sie um Verkäufe von Drittland-Händler an EU-Kunden zu verwalten.
Ich gehe davon aus dass sie diese auch in den Niederlanden beantragt haben (weiß es aber nicht wirklich).
Gibt es eine zentrale europäische IOSS Anmeldestelle? -
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dimension7records
Die IOSS Nummer brauchen sie um Verkäufe von Drittland-Händler an EU-Kunden zu verwalten.
So wie ich das verstehe ist die Teilnahme an IOSS nicht verpflichtend, es wird immer nur von der Möglichkeit der Teilnahme gesprochen (da lasse ich mich gerne eines besseren belehren). Somit braucht nach meiner Auffassung Discogs keine IOSS Nummer, und solange sie diese nicht haben dürften sie auch keine Steuern erheben, den dafür steht der Käufer ein und ohne einen Nachweis (IOSS Nummer der Schnittstelle) wird es kaum dazu kommen das man die Sendungen bei der Einfuhr nicht versteuern muss. -
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gagamusic
wenn Discogs nicht am IOSS teilnimmt, müsste Discogs in jedem EU Land steuerlich registriert sein und für jedes EU Land eine Steuer-ID bereitstellen.
es geht nur entweder oder... -
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gagamusic
es geht nur entweder oder...
Kann es sein das hier immer wieder OSS und IOSS durcheinander geraten? Die Teilnahme am IOSS ist nicht verrpflichtend, für die Abgaben sind immer die Käufer verantwortlich.
OSS ist ab bestimmten Umsätzen verpflichtend - und da gäbe es die Möglichkeit jedes Land einzeln zu verwalten.
IOSS kümmert sich um die Steuern/Abgaben die der Käufer zu zahlen hat, OSS kümmert sich um die Steuern/Abgaben die das Unternehmen zu zahlen hat. Die Einfuhrumsatzsteuer ist immer vom Käufer zu entrichten. -
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niceandnicer
OSS ist ab bestimmten Umsätzen verpflichtend
Nein, du musst dich nicht ZWINGEND beim OSS anmelden - du kannst dich auch alternativ in jedem EU Land einzeln umsatzsteuerlich anmelden in das du verkaufen möchtest.
Ob das viele machen werden ist allerdings fraglich ;-) -
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Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, wenn Ware von Deutschland in Drittland geht? UK z.b.?
Gibt es da auch Probleme mit doppelter Tax?
Ich verkaufe nur Neuware über Bandcamp und bei denen gibt es auch nur wenige Infos und viele Fragen...(keine VAT Nummer, oder diese IOSS Nummer).
Sie teilen auf der Homepage nur mit, dass sie beim Kauf die MWST. berechnen und an die entsprechende Tax Authority weiterleiten. Ausnahmen gibt es auch zb. Neuseeland und einige US Staaten, da muss man selber melden.
Wie der Zoll im UK, USA oder Australien aber wissen soll, das Tax bereits bezahlt ist, erschliesst sich mir nicht. Hab vor 2 Tagen mal eine Email geschickt, aber noch keine Reaktion bekommen.
https://get.bandcamp.help/hc/en-us/articles/360007802494-What-about-taxes- -
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Thokeitapes
USA
Den amerikanischen Zoll interessiert das nicht... diese 'Sales Tax' in den USA ist eine Angelegenheit der "States" (also quasi Bundeslandes ... Texas, California, North Dakota etc.) und nicht des Landes 'Vereinigte Staaten von Amerika'.
Die ist von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich und es gibt auch ein paar wenige 'States' die garkeine 'Sales Tax' aufrufen ;-)
Der Zoll der USA wird erst aktiv wenn du die recht hohe Freigrenze knackst die es für Importe in die USA gibt.
Meines Wissens sind das aktuell 800 $ ... also für die allermeisten "Musik-Typen" eher zweitrangig ;-) -
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Thokeitapes
Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, wenn Ware von Deutschland in Drittland geht? UK z.b.?
Gibt es da auch Probleme mit doppelter Tax?
Das kann dir wohl nur jemand beantworten der wie du auch über Bandcamp verkauft... hier bei discogs ist das alles eigentlich sauber geregelt - discogs zieht ein und führt ab -
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Leider hat Bandcamp kein Forum.... ;-)
Neuseeland hat auch sehr hohe Freigrenzen (zumindest Stand 2019).
Bandcamp zieht auch ein und führt ab, die Frage ist für mich aber, wie das der Zoll erfährt (generell).
Bei Import funktioniert es anscheinend nicht (UK nach Deutschland), würde mich interessieren, wie es umgekehrt ist..
Wait and see... -
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Ps. habe jetzt mehr Infos von Bandcamp bekommen...
Bandcamp berechnet nur bei recht wenigen Labeln/Künstlern die Steuern, und leitet sie weiter, bei mir nicht.
Grund sind 2 unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten. Entweder bekommt man das Geld automatisch/sofort nach Kauf der Ware vom Kunden..dann macht BC gar nichts. So ists bei mir.
Oder das Geld geht an BC und erst 1-2 Tage später wird es an den Verkäufer weitergeleitet. (kenne ich von früher- Digitalverkäufe), dann erhebt BC Steuern und führt auch ab.
Aussuchen kann man sich das aber wohl nicht. Bei Merch wurde das wohl nur bestimmten Verkäufern angeboten.
Ich bin jetzt erst mal raus, bin froh, dass es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt, und warte ab.
Bei den hohen Freigrenzen in Ländern wie USA, oder NZ müsste ich als Verkäufer eh auf der sicheren Seite sein. Und EU-Verkäufe habe ich natürlich im Blick (10.000 euro Grenze). -
coltseavers007 edited over 4 years ago
Ich konnte das nicht alles hier komplett lesen, bin aber auch der Ansicht ich habe doppelt Einfuhrsteuer bezahlt.
Habe in England eine LP gekauft, dafür £3.65 (4,28Euro) VAT bezahlt, zusätzlich bei Ankunft der LP 1,12Euro Einfuhrabgaben vom Zoll bezahlt, dann hat die Post noch 6Euro verlangt.
Sind 11,40Euro.
Die Versandkosten waren £9.20 (10,79Euro).
Also insgesamt 22,19Euro nur das die Platte bei mir aus einem EU-Staat bei mir ankommt.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zu-kosten.html
Habe doch IOSS direkt beim Online-Kauf bezahlt, dachte ich.
Zudem frage ich mich wie das Zoll oder DHL die höhe des Kaufpreises einsehen kann/konnte; ist aber glaube ich eh nicht mehr relevant.
Ist Discogs bei IOSS registriert?
Was verstehe ich nicht?
(bin Privatkunde) -
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coltseavers007
nur dass die Platte bei mir aus einem EU-Staat bei mir ankommt.
coltseavers007
Was verstehe ich nicht?
England ist nicht mehr in der EU. -
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Ach stimmt, ja...peinlich...hast recht.
Aber trotzdem ein Haufen doppel bezahltes Geld.
Ist Discogs jetzt bei IOSS registriert? -
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coltseavers007
Zudem frage ich mich wie das Zoll oder DHL die höhe des Kaufpreises einsehen kann/konnte; ist aber glaube ich eh nicht mehr relevant.
DHL nimmt das für bare Münze was auf dem Paket steht!
10 Euro zb. = dann 1,90 Mehrwertsteuer + 6 Euro für die Arbeit der Post -
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Moin. Ich hatte ja diesen Thread losgetreten und wollte kurz mitteilen, dass
a) Mein Widerspruch aufgrund doppelt gezahlter VAT noch offen ist (zuviel zu tun beim Zoll)
b) mir der gleiche Mist schon wieder iert ist obwohl groß und fett die Discogs Rechnung mit ausgewiesener VAT auf dem Paket angebracht wurde. Also wieder Abgabenbescheid anfordern, Widerspruch einlegen und abwarten.
VG
Harald -
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Ach ja, nächstes Mal über 150€ Warenwert bestellen. Dann weiss ich wenigstens was ich erwarten darf. -
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hguent2003
Moin. Ich hatte ja diesen Thread losgetreten und wollte kurz mitteilen, dass
a) Mein Widerspruch aufgrund doppelt gezahlter VAT noch offen ist (zuviel zu tun beim Zoll)
b) mir der gleiche Mist schon wieder iert ist obwohl groß und fett die Discogs Rechnung mit ausgewiesener VAT auf dem Paket angebracht wurde. Also wieder Abgabenbescheid anfordern, Widerspruch einlegen und abwarten.
VG
Harald
Ich hoffe das das bei mir klappt..... -
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coltseavers007
punkergottDas
punkergotthttps://www.discogs.sie.com/forum/thread/895492
gefunden
Danke dir
Richtiger Link ohne habe am Ende
https://blog.discogs.sie.com/en/discogs-ioss-number-is-now-available/ -
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hguent2003
Moin. Ich hatte ja diesen Thread losgetreten und wollte kurz mitteilen, dass
a) Mein Widerspruch aufgrund doppelt gezahlter VAT noch offen ist (zuviel zu tun beim Zoll)
b) mir der gleiche Mist schon wieder iert ist obwohl groß und fett die Discogs Rechnung mit ausgewiesener VAT auf dem Paket angebracht wurde. Also wieder Abgabenbescheid anfordern, Widerspruch einlegen und abwarten.
VG
Harald
Ich sehe jetzt schon das das bei mir auch nicht geklappt hat,
Für Ihre Sendung fallen Einfuhrzölle/Steuern an. Der Betrag ist EUR 40.48.
Ich soll
Kapitalbereitstellungsprovision (AV) EUR 14,88
und
EUSt. (TX) EUR 25,60
bezahlen
Habe aber schon
VAT (DE) $30.02
bezahlt.
Ich kann das jetzt schon online bezahlen, habe da aber die Befürchtung das ich im Zweifel jetzt auch noch mal Cash abdrücken darf….
Wo forderst Du Dein Geld zurück?
Grüße -
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Hast du mit DHL Express etwas bestellt?
Die nehmen ja 14,50€ Provision für die Verzollung. -
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punkergott
Ich kann das jetzt schon online bezahlen, habe da aber die Befürchtung das ich im Zweifel jetzt auch noch mal Cash abdrücken darf….
Wo forderst Du Dein Geld zurück?
Hier den Abgabenbescheid anfordern und dann Einspruch per Mail einlegen.
VG
Harald -
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hguent2003
Hier den Abgabenbescheid anfordern und dann Einspruch per Mail einlegen.
VG
Harald
Danke Dir.
Hier im Internationalen Forum steht
https://www.discogs.sie.com/forum/thread/895492?page=1&utm_campaign=-mention&utm_source=relationship&utm_medium=pm#8996542You can get the VAT paid on Discogs returned. Open a request and tell what happened. Include the order number and a receipt that you paid a second time.
Der, endlich einer der Ahnung hatte, Postbob, leider über die
01806232232
kostenpflichtige Nummer,
meinte das kann beim Zoll ca 6 Monate dauern.
022876363717
DHL Express können Dir nur sagen wo das Paket ist
034186963999
DHL Zoll Leipzig können gar nichts oder Dir auch nur sagen wo das Paket ist
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schicken dann einen Standard Antwort
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Wenn du den Abgabenbescheid in der Hand hast, Einspruch dagegen bei DHL Express einlegen (mit Belegen, daß die MwSt. bereits gezahlt wurde).
Bei mir hat es 2-3 Wochen gedauert, bevor die Rechnung von DHL Express zurückgenommen wurde (war aber vor dem 01. Juli).
Ich habe damals die Ware bekommen und mir wurde mitgeteilt, daß ich zunächst nicht bezahlen muß, bevor über den Einspruch entschieden würde.
Ansonsten schreibe den Discogs an, daß die dir die bereits bezahlte MwSt. zurückerstatten (bzw. werden die sich dann an den Verkäufer wenden, der dir das Geld erstattet).
Problem bei diesem Weg ist nur, daß dir die 14,50€ nicht erstattet werden, sondern nur die MwSt.
Ich würde auf jeden Fall erstmal bei DHL Express Einspruch einlegen und dann auch alles nur schriftlich. -
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Ich habe heute ein Paket aus der Schweiz bekommen. In der Zollinhaltserklärung war angegeben "Mwst. bezahlt" und die Discogs-Rechnung war gut sichtbar außen angebracht. Die IOSS-Nummer war sogar extra farblich markiert. Trotzdem wurde mir von DHL nochmal die Einfuhrumsatzsteuer + 6 € Gebühren berechnet. Wenn ich den Thread hier lese, scheint das kein Einzelfall zu sein. Dann muss ich mir jetzt wohl den Aufwand machen mit Abgabenbescheid, Widerspruch etc. -
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gonzales4ever
Ich habe heute ein Paket aus der Schweiz bekommen. In der Zollinhaltserklärung war angegeben "Mwst. bezahlt" und die Discogs-Rechnung war gut sichtbar außen angebracht. Die IOSS-Nummer war sogar extra farblich markiert. Trotzdem wurde mir von DHL nochmal die Einfuhrumsatzsteuer + 6 € Gebühren berechnet. Wenn ich den Thread hier lese, scheint das kein Einzelfall zu sein. Dann muss ich mir jetzt wohl den Aufwand machen mit Abgabenbescheid, Widerspruch etc.
Wenn sich der Verkäufer an alles hält, man aber trotzdem ständig drauf zahlen soll, dann wird der Einkauf außerhalb der EU aber schön langsam uninteressant, oder nicht? das kann´s ja nicht sein? -
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verenakakerlake
gonzales4everIch habe heute ein Paket aus der Schweiz bekommen. In der Zollinhaltserklärung war angegeben "Mwst. bezahlt" und die Discogs-Rechnung war gut sichtbar außen angebracht. Die IOSS-Nummer war sogar extra farblich markiert. Trotzdem wurde mir von DHL nochmal die Einfuhrumsatzsteuer + 6 € Gebühren berechnet. Wenn ich den Thread hier lese, scheint das kein Einzelfall zu sein. Dann muss ich mir jetzt wohl den Aufwand machen mit Abgabenbescheid, Widerspruch etc.
Wenn sich der Verkäufer an alles hält, man aber trotzdem ständig drauf zahlen soll, dann wird der Einkauf außerhalb der EU aber schön langsam uninteressant, oder nicht? das kann´s ja nicht sein?
Entscheidend ist, ob der Postdienstleister die Daten elektronisch an den Zoll übermittelt.
Eine Rechnung mit IOSS Nummer außen am Paket interessiert unseren Zoll nicht. -
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Bei den nun angeführten Fällen: wurde eigentlich tatsächlich damit gerechnet, dass nichts (mehr) abzuführen wäre? Also unabhängig davon wie dick und fett allen möglichen Dokumente, Sticker, Kleber etc. angebracht sind - aber auf jeden Fall angebracht.
Oder war das "no risk - no fun" und "ma schaun"?
Ich frage nur deswegen, weil ich neugierig bin, ob jemand tatsächlich überrascht war, oder vom reibungslosen Ablauf von Prozessen bei Post und Zoll überzeugt ist/war. -
CaseyRuggles edited over 4 years ago
qpr66
Entscheidend ist, ob der Postdienstleister die Daten elektronisch an den Zoll übermittelt.
Eine Rechnung mit IOSS Nummer außen am Paket interessiert unseren Zoll nicht.
Zu Recht interessiert das den Zoll nicht, da würden sonst nur noch abgabenfreie Sendungen ins Land kommen. Ich kann mir ja jede Rechnung basteln mit irgendeiner IOSS-Nummer die ich irgendwo im Internet gesehen habe. Ist ja kein Beweis irgendeiner Art.
Betreffend elektronischer Uebermittlung der Daten durch den Postdienstleister, ja, macht er, sofern man die entsprechenden Daten im Internet eingibt und daraus auch die Etikette druckt mit den entsprechenden Angaben. -
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punkergott
Bla bla bla
DHL Express Dssd hat mich angerufen und ich habe das Geld von denen Cash wiedergekriegt. -
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Und was muss der Absender in den Staaten jetzt machen, so dass man nicht doppelt abkassiert wird?
Der Versand erfolgt meist mit USPS und dann in Deutschland mit der Deutschen Post.
Nur die IOSS auf das CN22 eintragen bringt demnach nichts.
Momentan steige ich nicht so recht mehr durch. -
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Nachdem ich im Marketplace-Forum noch mehr zu dem Thema gelesen habe, ist der kritische Punkt die elektronische Übermittlung der IOSS-Nummer. Bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland sollte man die Verkäufer also darauf hinweisen, dass sie online beim Erstellen des Versandlabels das ende Feld für die Steuernummer suchen und mit der IOSS-Nummer befüllen sollen. Ob alle Post-Unternehmen weltweit schon ein endes Feld dafür anbieten, ist die andere Frage. -
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So, hab jetzt vom Zoll die Antwort auf meinen Einspruch erhalten:
...mit Ihrem o.a. Schreiben haben Sie gegen den o.a. Einfuhrabgabenbescheid mit dem Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 13,78 € festgesetzt worden ist, Einspruch eingelegt und zur Begründung vorgetragen, dass Sie die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf an den
Verkäufer gezahlt hätten, so dass es im Ergebnis nun zu einer Doppelbesteuerung gekommen sei.
Im Rahmen des rechtlichen Gehörs teile ich Ihnen zu Ihrem Einspruch Folgendes mit:
Seit dem 01.07.2021 ist die Einfuhrumsatzsteuer auf alle in die EU eingeführten Waren zu kommerziellen Zwecken zu entrichten, unabhängig von ihrem Wert. Daher wurde eine Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten
Gegenständen geschaffen, um die Erklärung und Entrichtung der beim Verkauf von Waren mit einem Sachwert von höchstens 150,00 € geschuldeten Umsatzsteuer zu erleichtern.
Diese Regelung, meist als Einfuhrregelung bezeichnet, ermöglicht es Unternehmen, die aus einem Drittland oder Drittgebiet versandte oder beförderte Gegenstände an Erwerber in der EU verkaufen, die Umsatzsteuer vom Erwerber zu erheben. Die Umsatzsteuer wird dann von
dem Unternehmen über die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One Stop Shop - IOSS) erklärt und entrichtet. Bei Inanspruchnahme von IOSS ist die Einfuhr (Überlassung zum zoll und steuerrechtlich freien Verkehr) von Waren mit einem Sachwert von höchstens 150,00 € in die EU von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer kann jedoch nur gewährt werden, wenn in der Zollanmeldung unter anderem eine gültige IOSS-Nummer angegeben wird. Es reicht nicht aus, die IOSS-Registriernummer nur auf dem Paket oder in der Rechnung zu übermitteln. Daneben müssen in der Zollanmeldung noch weitere Angaben, wie zum Beispiel der zutreffende Verfahrens- oder EU-Code gemacht werden, um die Nutzung des IOSS-Verfahrens anzuzeigen.
Sofern diese Angaben in der Zollanmeldung nicht, nichtzutreffend oder nicht vollständig gemacht werden und damit im Ergebnis die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nicht beantragt wird, kann eine solche Befreiung auch nicht gewährt werden.
Nach der Annahme der Zollanmeldung und Überlassung der eingeführten Waren zum zoll und steuerrechtlich freien Verkehr, können diese Angaben nicht mehr nachgeholt werden, weshalb eine Gewährung der Befreiung sowie eine Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer im
Nachhinein nicht mehr möglich sind.
Im vorliegenden Fall hat die Deutsche Post AG als Ihr gesetzlicher Vertreter nach § 5 Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des IOSS-Verfahrens beantragt, da sie nicht alle hierzu erforderlichen Angaben in der
Zollanmeldung gemacht hat. Mein Zollamt Fracht hat die Zollanmeldung so, wie sie von der Deutschen Post AG abgegeben
wurde, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit ohne Prüfung angenommen und die eingeführten Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen. Mit der Annahme der Zollanmeldung und Überlassung der Ware/n zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in der gesetzlichen Höhe in Ihrer Person entstanden, Artikel 77 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 -Unionszollkodex-, § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz.
Eine nachträgliche Gewährung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer mit der Folge, dass diese Ihnen von mir erstattet werden könnte, ist wie bereits dargestellt nicht möglich.
Ihnen bleibt nur, den Lieferer zu kontaktieren, um die zum Zeitpunkt der Lieferung zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern. So sehen es auch die „Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr“ vor. Bitte wenden Sie
sich wegen der beim Verkauf erhobenen Umsatzsteuer an den bei IOSS registrierten Verkäufer der Ware.
Weitere Hinweise sowie Erläuterungen finden Sie unter www.zoll.de > Unternehmen > Basisinformationen > Warenverkehr > Post- oder Kuriersendungen, Internetbestellungen > Neuerungen E-Commerce - Änderungen für Post- und Kuriersendungen ab dem 1. Juli 2021
sowie in den „Fragen und Antworten zum IOSS“.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können...
Na dann muss ich jetzt sehen wie Discogs auf die Nerven gehen kann. -
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Einfach übel. -
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Die Moral von der Geschichte: Immer die Zollgeschichten/-abfertigung selber machen und nie dem Abzockverein Deutsche Post (ist leider seit ein paar Jahren so) überlassen. -
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musicshaolin
Die Moral von der Geschichte: Immer die Zollgeschichten/-abfertigung selber machen und nie dem Abzockverein Deutsche Post (ist leider seit ein paar Jahren so) überlassen.
Oke, du hast das Problem also nicht verstanden. ^^ -
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Hab nicht den ganzen Thread gelesen.
Aber laut dem Text oben hat die Post was nicht richtig ausgefüllt. -
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Auch falsch.
-.- -
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Das erinnert mich an einen Bekannten, der der deutschen Sprache noch nicht so gewand war, als er gefragt wurde ob er etwas zu verzollen hat, und antwortete nein ich habe nur zwei Stangen Zigaretten für meinen Bruder. Daraufhin wurde ihm 130 € Strafe und die Zigaretten auch eingezogen, da diese nicht für den Eigenbedarf waren.
Zur Sache folgendes, ich habe aus noch keinem anderen Land, je von Problemen damit gehört, jedenfalls hat sich noch kein Käufer bei mir gemeldet das er doppelt zahlen mußte. Steuern gibt es in den USA schon seit über einem Jahr, dort auch nicht. -
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Wie schon jemand angemerkt hat, die VAT in USA is viel geringer.
Da scheint es deswegen kaum Stress zu geben.
Ist denen dort wohl egal.
Aber Versand in Richtung UK scheint auch kein Problem zu sein.
Dauert zwar ewig - immer wieder - aber auch ich kenne keine Rückmeldung bzgl doppelter Abzocke.
Und ... wieso auch immer.... seit dem Brexit kaufen bei mir hauptsächlich Engländer ein. -
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Mir ist das jetzt auch mal iert. War aber nur ein geringer Betrag knapp 2 Euro plus eben die 6 Euro Gebühr von der Post. Hat mich zwar geärgert aber ein Faß wollte ich auch nicht aufmachen deswegen daher habe ich es einfach dabei belassen. Aber eins würde mich interessieren. Hat jetzt der Verkäufer mehr an der CD verdient oder hat der Zoll mehr eingenommen?